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Leistungen

Die Firma für
Wartungen | Instandsetzungen | Neumontagen | Störungsdienst | Notdienst 


Alles rund um Ihre Tore und Türen.


Wir bieten Ihnen Prüfung, Wartung, Reparatur, Neumontagen und Instandsetzung für Ihre Produkte. Wir sind in der Lage, alle anfallenden Arbeiten an Ihren Toren und Türen durchzuführen. Egal ob Sektionaltor, Schnelllauftor, Rolltor, Verladerampe oder Brandschutzschiebetor, wir beherrschen alle gängigen Tortypen und Fabrikate. Darüber hinaus bevorraten wir die gängigen Ersatzteile.

Alles aus einer Hand!

Prüfung Wartung

Reparatur, Instandsetzung

Neumontagen

Herstellerunabhängigkeit

24-StundenNotdienst

Partnerschaftliche Zusammenarbeit 365 Tage/Jahr

Sichere Betriebsabläufe und Werterhaltung 

Die Kosten einer regelmäßigen Wartung stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten einer möglichen Produktions- oder Arbeitsunterbrechung, verursacht durch ein nicht störungsfrei funktionierendes oder beschädigtes Tor. Ein Wartungsvertrag ist eine sinnvolle Investition in die Funktionssicherheit Ihrer Tore. Eine regelmäßige, fachmännische Wartung trägt ganz erheblich zur Erhöhung der Lebensdauer Ihrer Tore und Türen bei. Sie vermeiden vorzeitigen Verschleiß und sparen dadurch kostspielige Reparaturen oder vorzeitige Ersatzbeschaffung.

Wartungen 

Schadens­service

Schneller Vor-Ort-Service 
Schnelle Schadensbegrenzung ist unser Ziel. Unseren Service-Mitarbeitern gelingt es fast immer, den Schaden kurzfristig zumindest so zu beheben, dass ein übergangsweiser Betrieb gewährleistet ist.

Bestens präpariert 

Mit unseren Service-Fahrzeugen werden Reparaturen vor Ort direkt durchgeführt. Wie eilig der Service- Einsatz ist, entscheiden Sie selbst. Wir bieten Ihnen unterschiedliche Service Auftragsvarianten.

Schneller Service vor Ort

Service-Aufträge „Regulärer“ Service Auftrag – i.d.R. innerhalb 5 Arbeitstagen

Eil-Aufträge
Eil-Aufträge, Erledigung innerhalb 24 Std.

Not-Aufträge
Not-Aufträge –Wir kommen am gleichen Tag!

 

Wartungen


  • Sektionaltore Elektrisch/Mechanisch 
  • Rolltore Elektrisch/mechanisch 
  • Schnelllauftore : PVC vertikal/PVC horizontal 
  • Schnelllauftore : Spiral Tore 
  • Fallttore 
  • Hofschiebetore 
  • Hofdrehtore 
  • Schließkraftmessung nach ASR 1.7
  • Brandschutz Türen (1Flg./2Flg) mit Feststellanlagen 
  • Brandschutz Schiebetore (1Flg/2Flg./Teleskop) mit Feststellanlagen
  • Brandschutz Sektionaltore mit Feststellanlagen 
  • Brandschutz Rolltore mit Feststellanlagen 
  • Rauchschutz Türen (1Flg./2Flg.) mit Feststellanlagen 
  • Außentüren/Flucht Türen 1Flg./2Flg.
  • Schiebetüren 1Flg/2Flg/Teleskoptür Brandschutz und ggf. Fluchtweg
  • Drehflügelantrieb 1Flg/2Flg Brandschutz und ggf. Fluchtweg 
  • Karusselltüren 
  • Sicherheitsschleusen 
  • Personenschleusen
  • Überladebrücken Hydraulisch 
  • Überladebrücken Elektrisch 
  • Überladebrücke Mechanisch
  • Fenster 1Flg/2Flg Alu/Kunststoff/Holz 
  • Sonnenschutz Außenjalousien/Raffstore
  • 1Flg Schrankenbaum 
  • 2Flg. Schrankenbaum

Übrigens: Oftmals werden wir gefragt: "Muss ich mein Tor warten lassen?" 


Von den Fragestellern werden dabei vielfach die Begrifflichkeiten "Wartung" und "Prüfung" nicht klar getrennt. Die Wartung einer Anlage ist eine Maßnahme der Instandhaltung, während die Prüfung mit Bezug auf die Betriebssicherheit erfolgt. Vergleichbar ist dies mit der Wartung eines KFZ bei der Vertragswerkstatt und der Prüfung beim TÜV. Prüfung und Wartung erfolgen bei Tür- und Toranlagen nur eben regelmäßig zeitgleich, weil es zeitlich und wirtschaftlich so am effektivsten ist.

Werden Türen und Tore im Zusammenhang mit betrieblichen Zwecken verwendet, dann sind diese Anlagen als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordung grundsätzlich jährlich zu prüfen (Prüfung). Konkretisiert wird diese Verpflichtung durch die technische Regel "ASR A1.7. Nach der ASR A1.7 sind (kraftbetätigte) Türen, Tore und Fenster grundsätzlich jährlich sicherheitstechnisch zu prüfen (Prüfung) und daneben instand zu halten (Wartung).


Im gewerblichen Bereich ist also eine regelmäßige Wartung und Prüfung gesetzlich vorgeschrieben und somit zwingend erforderlich.

Wer muss nun also was tun? 

Private Anlagen warten?

Erfolgt die Verwendung der Anlage zu rein privaten Zwecken besteht eine Pflicht zur Wartung und Prüfung zwar nicht nach der Betriebssicherheitsverordung oder der ASR A1.7, jedoch besteht auch für Privathaushalte die Allgemeine Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB). Genauso wie auf die Pflicht den Gehweg zu streuen oder Dachlawinen vorzubeugen, muss auch darauf geachtet werden, dass vonTüren und Toren keine Gefahren für Dritte ausgehen.


Auch Private sollten deshalb Ihre Anlagen einer Wartung und Prüfung nach den Grundsätzen der ASR A1.7 unterziehen lassen, um so die sichere Funktion Ihre Anlage zu gewährleisten und gleichzeitig Haftungsvorsorge zu betreiben.

Reparatur


 Reparaturen werden vor Ort direkt durchgeführt

Kraftbetätigte Tür- und Toranlagen unterliegen einer konstanten Abnutzung. Reparaturen infolge der Abnutzung oder zur Mängelbeseitigung sind nicht zu vermeiden. 


Durch eine gewissenhafte Prüfung und Wartung sorgen wir gemeinsam mit Ihnen dafür, dass Mängel frühzeitig erkannt werden. Der Austausch einzelner Bauteile kann im Rahmen einer vorbeugenden Instandhaltung geplant erfolgen und die Stillstandzeit der Anlage hierdurch reduziert werden. 

Egal, ob sich Ihre Anlage bei uns in der Wartung befindet oder nicht, kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich ein für Sie unverbindliches Angebot unterbreiten. Wenn es schnell gehen muss, bestellen wir die notwendigen Ersatzteile in Erstausrüsterqualität natürlich auch im Express-Verfahren.